Erstattung von Kosten
Private Krankenversicherungen
Kosten für Psychotherapien werden oft von privaten Krankenversicherungen (auch von Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung) ganz oder teilweise übernommen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zum Versicherungsumfang gehört. Da sich die Bedingungen der Krankenversicherung sehr unterscheiden können, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Fragen Sie speziell danach, ob eine Psychotherapie durch einen "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezahlt wird – denn leider sind oft die psychotherapeutischen Heilpraktiker-Leistungen ausgeschlossen. Ist das der Fall, fragen Sie nach den genauen Voraussetzungen und in welchem Umfang erstattet wird: Die meisten Versicherungen bezahlen nur einen bestimmten Anteil.
Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig eine schriftliche Zusage auf Kostenerstattung geben. Falls die Versicherung angefallene Therapiekosten im Nachhinein nicht übernimmt, liegt das Risiko bei Ihnen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen keine Heilpraktiker-Behandlungen – vor allem keine psychotherapeutischen Leistungen. Dennoch kostet es nichts, einmal nachzufragen, zumal heutzutage bei der kassenärztlichen Psychotherapie eine riesige Versorgungslücke existiert und die Wartezeiten oft viele Monate betragen. Möglicherweise gilt für Sie auch ein Spezialtarif, der eine Erstattung ermöglicht. Ansonsten gelten dieselben Hinweise wie zuvor für private Krankenversicherungen.
Beamtenbeihilfe
Falls Sie Beamter oder Beamte sind, kann es sein, dass die Beihilfe Kosten übernimmt. Auch hier gelten dieselben Hinweise wie für private Krankenversicherungen.
Mögliche Nachteile einer Erstattung
Eine Kostenübernahme durch eine Versicherung oder die Beihilfe kann für Sie auch Nachteile haben.
Viele Therapeuten weisen auf diese möglichen Nachteile nicht hin, entweder weil sie ihnen nicht bewusst sind oder weil sie potenzielle Klienten nicht verschrecken möchten.
Durch eine Kostenerstattung (möglicherweise schon durch den Antrag darauf) kann die Tatsache, dass sie eine Therapie machen oder machen wollen, aktenkundig werden.
Wenn Sie eines Tages zum Beispiel eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine weitere oder andere private Krankenversicherung abschließen wollen, müssen Sie meist Ihre Vorerkrankungen und bisherigen Behandlungen für einen mehrjährigen Zeitraum angeben. Dabei wird in der Regel auch nach Psychotherapien gefragt.
Geben Sie eine Behandlung dort nicht an, riskieren Sie, dass die Versicherung im Fall der Fälle nicht zahlt. Geben Sie eine Psychotherapie jedoch korrekterweise an, kann es sein, dass die Versicherung Sie erst gar nicht aufnimmt oder bestimmte Risiken nicht abdecken will.
Falls Sie Beamter oder Beamtin werden möchten, z.B. als Juristin oder Lehrer, könnten Sie bei aktenkundiger Psychotherapie Probleme bei der Verbeamtung bekommen.
Risikofrei: Einfach nichts beantragen
Wenn Sie Ihre Sitzungen selbst bezahlen und keine Kostenerstattung beantragen, bestehen normalerweise keine Risiken.